Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Gutachterfragen
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  • Was ist der Grund für die heutige MPU?
  • Wie haben Sie sich auf diesen Termin vorbereitet?
  • Sie hatten eine Vorbereitung?
  • Was hat Ihnen das gebracht?
  • Mit welchen Fragen haben Sie sich beschäftigt?
  • Weshalb glauben Sie, dass die heutige MPU erfolgreich wird?
  • Um welchen Tatbestand handelt es sich beim FoF?
  • Warum ist das eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit?
  • Weshalb ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis so problematisch?
  • Warum haben Sie sich dennoch darüber hinweggesetzt?
  • Was hätte passieren können?
  • Warum haben Sie die damit verbundenen Gefahren ignoriert?
  • Wie konnte es soweit kommen?
  • Weshalb haben Sie Ihre Motive so in den Vordergrund gestellt?
  • Sind Sie schon früher einmal ohne Fahrerlaubnis gefahren?
  • Wie hätten Sie die Straftat verhindern können?
  • Gibt es Vorsätze zur Vermeidung zukünftiger Delikte?
  • Was denken Sie? Wie groß ist die Rückfallgefahr?
  • Wie wollen Sie zukünftig altes Fehlverhalten vermeiden?


Forum MPU: Wichtiges zum Thema MPU
Deshalb ist Fahren ohne nicht ohne
  • Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen eines Fahrzeuges verboten ist.


  • Mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein KFZ führt, obwohl der Führerschein in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt, bzw. nicht besessen wurde.


  • Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der Führerschein in Verwahrung genommen, sichergestellt oder aber beschlagnahmt worden ist, bzw. eine Fahrerlaubnis nicht vorlag.         

   

  • Über die Freiheits- oder Geldstrafe hinaus kann auch das Fahrzeug des Täters eingezogen werden, wenn er ohne Fahrerlaubnis fährt oder als Halter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat.


  • Fahrzeugeinzug droht auch dem, der während der letzten drei Jahre vor der Tat schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Fahrverbots verurteilt worden ist, bzw. nach einer Verurteilung als Fahrzeughalter das Fahren ohne Fahrerlaubnis erneut angeordnet oder zugelassen hat. 


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