MPU Wegweiser

MPU Wegweiser

Was ist zu beachten?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Wegweiser für alle, die einen klaren Plan brauchen!

Ist die Fahreignung aufgrund wiederholter o. erheblicher Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften infrage gestellt, so kann die Eignung nur dann wiederhergestellt werden, wenn der Betroffene bestimmte Voraussetzungen erfüllt:


a) Es besteht Einsicht in die Problematik des Fehlverhaltens

b) Die Ursachen der Verkehrsverstöße werden erkannt

c) Risikoarme Vermeidungsstrategien sind entwickelt

d) Die Bedingungen, die für das problematische Verhalten maßgeblich waren, werden erkannt

e) Die Motive, die früher das problematische Verhalten bestimmten, haben sich entscheidend verändert

f) Ungünstige äußere Bedingungen, die das frühere Fehlverhalten mitbestimmten, haben sich günstig entwickelt, oder sie haben ihre Bedeutung soweit verloren, dass negative Auswirkungen auf das Verhalten als Kraftfahrer nicht mehr zu erwarten sind.


Der Faktor Zeit
MPU Wegweiser I MPU Beratung Kober & Kollegen I Altenstadt - Berlin - Frankfurt - Wiesbaden

Aus Sicht des Gutachters hat jede Entziehung der Fahrerlaubnis auch eine "pädagogische Seite." Erwartet wird grundsätzlich eine selbstkritische Bewertung der früheren Delikte. Wichtig ist aber auch, dass zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und der MPU genügend Zeit verstrichen sein muss. Sonst wird unterstellt, dass stabile Veränderungen noch nicht etabliert sein können und in Zukunft erneute Delikte zu erwarten sind.  


Die Erfahrung zeigt, dass 18 Monate Abstand seit Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unterschritten werden sollten, um eine erfolgreiche MPU nicht von vornherein zu gefährden. In der Regel führt ein zu frühzeitiger Antrag auf Wiedererteilung zu einem negativen Ergebnis, sowie zum Verlust von Zeit und Geld.


Wann stellen Sie Antrag auf Wiedererteilung?

Von diesen Dingen hängt es ab:


1. Vom Grund der MPU (
Punkte, Alkohol, Drogen, ...)

2. Vom Zeitpunkt: Mindestens 18 Monate Abstand zwischen Fahrerlaubnisentzug und der späteren MPU.

 

3. Von der Frage: Abstinenznachweise (ja oder nein). 

 

Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind. Wir verschaffen Ihnen die nötige Klarheit. Stets kostenfrei!


In welchen Schritten zur MPU?
MPU Wegweiser I In welchen Schritten geht´s zur MPU? I MPU Beratung Kober & Kollegen I Altenstadt - Berlin - Frankfurt - Wiesbaden

Machen Sie folgendes:

  • Halten Sie 18 Monate Abstand zum letzten Delikt und bedenken Sie:
  • BTM- u. Alkoholdelikte sind abstinenzpflichtig! 

Ohne diesen Nachweis ist eine positive MPU ausgeschlossen!


Deshalb:

  • 6 Monate nach dem Delikt schließen Sie einen Abstinenzvertrag ab. 
  • Stellen Sie den Antrag auf Wiedererteilung... 
  • ... wie im nachfolgenden Fallbeispiel beschrieben. Nicht früher! 
  • Nehmen Sie Kontakt zur Führerscheinstelle auf.
  • Besorgen Sie sich dort eine Kopie ihrer Führerscheinakte. 
  • Beantragen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bürgeramt. 
  • Machen Sie Lichtbilder, einen Sehtest und ggf. den 1. Hilfe-Kurs.
  • Nehmen Sie Kontakt zu einer MPU Beratung auf.
  • Beginnen Sie ca. 5-6 Monate vor der MPU mit der Vorbereitung. 


Forum MPU: Wichtiges zum Thema MPU
Alkohol im Straßenverkehr

EIN FALLBEISPIEL

Delikttag: 01.06.2023


Begutachtungstermin:

Frühestens 18 Monate nach dem Delikt!

(siehe oben: In welchen Schritten geht es zu MPU? Was ist zu beachten?)


Tatvorwurf:

1,86 Promille Blutalkohol im Straßenverkehr

Sperrfrist 10 Monate

Die Schritte anhand des Fallbeispiels im Einzelnen:


  1. Erwartet wird, dass Sie am Tag ihrer Begutachtung mit mindestens 12-monatigem Abstinenznachweis in die MPU kommen. Ohne diesen Nachweis ist ein positives Gutachten ausgeschlossen! Schließen Sie einen Abstinenzvertrag mit einem Unternehmen ihrer Wahl ab. In der Regel sind das der TÜV, die PIMA, DEKRA, AVUS u.a.m.
  2. Nehmen Sie im Aug./ Sept. 2024 telefonischen Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde ihrer Stadt oder Gemeinde auf, vereinbaren Sie einen Termin und stellen jetzt einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, damit Sie im Dez. 2024 / Jan. 2025 die MPU absolvieren können. Zu diesem Zeitpunkt können Sie 12 Monate Abstinenz nachweisen, wenn Sie im Dez. 2023 mit dem Screening begonnen hätten.
  3. Bringen Sie zu diesem Termin ihren Personalausweis mit, 2 biometrische Lichtbilder, den Sehtest und ggf. die aktuelle Bescheinigung ihres 1. Hilfe-Kurses und stellen Sie ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
  4. Bei der Führerscheinstelle erhalten Sie ein Formular, auf dem Sie angeben, bei welcher Begutachtungsstelle Sie später die MPU machen möchten. (AVUS, DEKRA, PIMA, TÜV u.a.m.)
  5. Sie werden angeschrieben, sobald die Begutachtungsstelle, die Sie gewählt haben, alle Unterlagen von der Führerscheinstelle erhalten hat, (also: Führerscheinakte, großes polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Flensburger Verkehrsregister) und werden aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen die Bearbeitungsgebühr für die anstehende MPU zu überweisen.
  6. Ist das getan, erhalten Sie erneut Post von ihrer Begutachtungsstelle und einen Terminvorschlag. Für die MPU haben Sie dann in der Regel 3 Monate Zeit. Den Terminvorschlag können sie wahrnehmen, oder vereinbaren einen neuen.

Sie haben Fragen?

0800 - 567 66 66

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