Abstinenznachweis!
Wenn Sie zum Thema Besitz, Handel oder Drogenmissbrauch eine Begutachtung machen müssen, so ist ein Abstinenznachweis erforderlich. Ohne diesen Nachweis ist ein positives Gutachten in 99 von 100 Fällen ausgeschlossen! Aber weshalb ist das so?
Ende 2022 sind die Beurteilungskriterien für die Fahreignung überarbeitet worden. In der Folge wurden ab 2023 die Ansprüche der Begutachtung im Hinblick auf die Nachweiszeiträume verschärft, sodass z.B. schon bei Erstauffälligkeit Abstinenzen von mindestens 6 Monaten erwartet werden, je nach Höhe der damals festgestellten Werte.
Achtung: Nur in den allerwenigsten Fällen, wenn die Carbonsäure-Werte auf wirklich
seltenen
BTM-Konsum hindeuten, wird im Einzelfall auf einen Abstinenznachweis verzichtet. Und nur dann!
Für Amphetamin-, Kokain- und Opiatmissbrauch sind Nachweise von 15 Monaten notwendig. Bei Mischkonsum, bei hohen Konsumwerten und bei Rückfälligkeit nach positiver MPU wegen Alkohol- oder Drogenkonsums werden Abstinenzen von 15 bis 18 Monate erwartet.
Wichtig!
Abstinenznachweise finden nur Anerkennung, wenn das beauftragte Labor eine spezielle Zulassung besitzt (Akkreditierung nach DIN ISO 17025). Schließen Sie nur mit solchen Einrichtungen einen Vertrag zum Nachweis Ihrer Abstinenz ab, die dafür auch in Frage kommen, z.B. mit der
AVUS, der
DEKRA, der
PIMA, dem
TÜV
u.a.m.
Wenn Sie also ein Drogenscreening durchführen lassen, wird immer ein ganzes Paket von Stoffgruppen getestet, unabhängig davon, welcher Besitz oder Konsum Ihnen zur Last gelegt wurde.
Folgende Stoffgruppen werden analysiert:
- Cannabinoide
- Opiate (und deren Metabolite)
- Kokain
- Amphetamine
- Methadon
- Benzodiazepine
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Nachweisbarkeit von Drogen
Die Nachweisbarkeit hängt von der Häufigkeit und der Art des Konsums ab, vom Körperfett, dem Stoffwechsel u.a. Faktoren mehr. Allgemein gilt folgendes:
Welche Verfahren sind anerkannt?
Die üblichen Verfahren für den Abstinenznachweis sind Urinkontrollen oder Haaranalysen.
Was kosten die Kontrollen?
Das hängt von der Art der Analyse ab:
Zwei Tipps
Bei Drogenmissbrauch spielt auch Ihr Umgang mit Alkohol stets eine Rolle. Reduzieren Sie Ihren Konsum während der Nachweiszeit oder verzichten besser ganz darauf. Wenn es eine doppelte Fragestellung gibt, (Btm- und Alkoholmissbrauch), dann ist ein vollständiger Verzicht auf Alkohol und Drogen während der Nachweiszeit ohnehin die Voraussetzung für ein positives Gutachten.
Wenn Sie "nur" eine BTM-Fragestellung haben, empfiehlt sich dennoch eine rechtzeitige Blutuntersuchung bei Ihrem Hausarzt zur Abklärung der Leberwerte. Rechtzeitig bedeutet: ca. 6 Wochen vor der Begutachtung! Leberwerte im Normbereich belegen Ihren kontrollierten Umgang mit Alkohol. Den Befund legen Sie später dem Gutachter vor. Ein kluger Umgang mit Alkohol oder gar ein Verzicht darauf kommt Ihnen also zugute und wird in jedem Fall positiv bewertet!
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