Eine Straftat führt nicht zwangsläufig zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn das trotzdem der Fall ist, dann deshalb, weil die Schwere der Tat, oder die Summe einzelner Delikte die Fahreignung infrage stellen (z.B. drei wiederholte Alkoholdelikte unter 0,5 Promille, oder vorsätzliche Gewaltstraftaten). Eine MPU mit positivem Ergebnis ist dann immer die Voraussetzung für eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis.
Auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs können eine Entziehung zur Folge haben. Dazu gehören z.B. Vergehen, für die eine Haftstrafe verhängt wurde oder Delikte mit Aggressionspotential, ferner vorsätzliche Straftaten, die aktenkundig geworden sind, sowie schwerwiegende Straftaten mit hohem Gefährdungspotential für Dritte.
Um ein positives MPU-Gutachten zu erzielen, ist die genaue Kenntnis der Aktenlage notwendig, damit schon im Vorfeld die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können.

