Aus Sicht des Gutachters hat jede Entziehung der Fahrerlaubnis auch eine "pädagogische Seite." Wichtig ist aber auch, dass zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und der MPU genügend Zeit verstrichen ist. Sonst wird unterstellt, das Veränderungen noch nicht stabil im Alltag etabliert sein können, sodass auch in Zukunft erneute Delikte zu erwarten sind.
Was ist zu beachten?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Wegweiser für alle, die einen klaren Plan brauchen!
Voraussetzungen (in Klartext)
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Einsicht
in die Problematik
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Ursachen
der Verstöße erkannt (Motive, Auslöser, Umstände)
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Risikoarme Strategien
entwickelt (Vermeidungs-/Bewältigungspläne)
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Bedingungen
identifiziert, die zum Fehlverhalten geführt haben
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Verhalten verändert
und stimmig darstellbar (keine Widersprüche)
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Äußere Umstände
haben sich
günstig
entwickelt oder ihre Bedeutung verloren
Die Erfahrung zeigt, dass ein Abstand von 18 Monaten seit Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unterschritten werden sollte, um eine erfolgreiche MPU nicht zu gefährden. Ein zu frühzeitiger Antrag auf Wiedererteilung führt häufig zu einem negativen Ergebnis, sowie zum Verlust von Zeit und Geld.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
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Grund der MPU
bedenken (Punkte,
Alkohol,
Drogen
…)
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Zeitpunkt:
i. d. R.
mindestens 18 Monate
Abstand zwischen Entzug und MPU
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Abstinenzfragen klären:
Sind
Nachweise
erforderlich (ja/nein, welche Dauer)?
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Abstand
zum letzten Delikt einhalten (s. Faktor Zeit)
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Abstinenzpflicht
bei BTM-/Alkoholdelikten beachten
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Ohne Nachweis kein positives Gutachten
– rechtzeitig planen
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Unterlagen
besorgen: Führerscheinakte, Führungszeugnis, Lichtbilder, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Vorbereitung starten:
ca. 4–6 Monate
vor Abstinenzende – für eine punktgenaue, stabile Darstellung
Nächste Schritte (kurz & klar)
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Erste Fragen klären
(kostenfrei)
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Ablauf & Termine:
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Selbsteinschätzung
Ein Fallbeispiel (kurz & klar)
Delikt: 01.08.2025 ·
Blutalkohol: 1,76 ‰ ·
Sperrfrist:
10 Monate
Ziel:
MPU ab April
2027
(mit 15 Monaten Abstinenznachweis)
Fahrplan in 6 Schritten
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Abstinenz starten (Januar 2026)
–
Abstinenzvertrag
bei AVUS/DEKRA/PIMA/TÜV o. ä. abschließen.
– Ziel:
15 Monate
lückenlos nachweisen →
bis April 2027.
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Vorbereitung parallel aufbauen
– Regelmäßige Beratung/Training, Akte & Unterlagen ordnen.
–
Keine Lücken: Haar-/Urinkontrollen rechtzeitig terminieren.
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Antrag stellen (Januar 2027)
– Bei der
Fahrerlaubnisbehörde: Antrag auf Wiedererteilung.
– Mitbringen:
Personalausweis,
2 biometrische Fotos,
Sehtest, ggf.
Erste-Hilfe-Bescheinigung.
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Begutachtungsstelle wählen
– Auf dem Formular
AVUS / DEKRA / PIMA / TÜV
(o. ä.) angeben.
– Bearbeitungsweg Fahrerlaubnisbehörde → Begutachtungsstelle:
ca. 10–12 Wochen.
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Post & Zahlung der MPU-Gebühr
– Nach Eingang der Akten fordert die Begutachtungsstelle die
Gebühr
an.
–
Innerhalb von 10 Tagen
überweisen.
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MPU-Termin (ab April 2027)
– Terminvorschlag annehmen oder
passenden Termin
vereinbaren.
– Jetzt liegen
15 Monate Abstinenz
vor →
gute Basis
für ein positives Gutachten.
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