Aus Sicht des Gutachters hat jede Entziehung der Fahrerlaubnis auch eine "pädagogische Seite." Erwartet wird grundsätzlich eine selbstkritische Bewertung der früheren Delikte. Wichtig ist aber auch, dass zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und der MPU genügend Zeit verstrichen sein muss. Sonst wird unterstellt, dass stabile Veränderungen noch nicht etabliert sein können und in Zukunft erneute Delikte zu erwarten sind.
Die Erfahrung zeigt, dass 18 Monate Abstand seit Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unterschritten werden sollten, um eine erfolgreiche MPU nicht von vornherein zu gefährden. In der Regel führt ein zu frühzeitiger Antrag auf Wiedererteilung zu einem negativen Ergebnis, sowie zum Verlust von Zeit und Geld.