Fahren ohne Fahrerlaubnis

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✅ Warum haben Sie die damit verbundenen Gefahren ignoriert?

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✅ Weshalb haben Sie Ihre Motive so in den Vordergrund gestellt?

✅ Sind Sie schon früher einmal ohne Fahrerlaubnis gefahren?

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✅ Gibt es Vorsätze zur Vermeidung zukünftiger Delikte?

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Deshalb ist Fahren ohne nicht ohne

Fahren ohne Fahrerlaubnis – kurz & klar erklärt

Als Halter haften Sie mit:

Wer anordnet oder zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt (oder trotz Fahrverbot), macht sich strafbar.
Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.

Selbst gefahren – ohne gültigen Schein:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig fährt, obwohl der Führerschein eingezogen, sichergestellt, beschlagnahmt wurde oder nie vorhanden war, macht sich strafbar.
Strafe: Geldstrafe (bis 180 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.

Auch Halter – wenn der Schein "gerade weg“ ist:

Lässt der Halter fahren, obwohl der Führerschein des Fahrers verwahrt/sichergestellt/beschlagnahmt ist oder keine Fahrerlaubnis besteht, ist das ebenfalls strafbar.
Strafe: Geldstrafe (bis 180 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten.

Fahrzeug kann eingezogen werden:

Zusätzlich zur Strafe kann das Auto eingezogen werden – sowohl beim Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch, wenn der Halter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt.

Besonders kritisch bei Wiederholung:

Wer in den letzten 3 Jahren schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis/Fahrverbot verurteilt wurde (oder als Halter erneut zulässt), riskiert weitergehende Maßnahmen.

Fazit:

Ohne Fahrerlaubnis fahren (oder fahren lassen) ist kein Kavaliersdelikt – es wird strafrechtlich verfolgt und kann zusätzlich die Beschlagnahmung des Kfz und längere Sperren nach sich ziehen.


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