Punkte- / Bußgeldkatalog

Welche Maßnahmen greifen wann und wofür? Welche Sanktionsstufen gibt es?

Wodurch wird die Probezeit verlängert? Und wann wird die Fahrerlaubnis gar entzogen?

Wofür Punkte? Und was kosten die?

Das aktuelle Punktesystem sieht vor, dass bei erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei Straftaten mit Gefährdung Dritter, bei Drogendelikten oder bei Fahrten mit dem KFZ unter Alkoholeinfluss mit mehr als 1,1 (!!) Promille Blutalkohol (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig / 17.03.2021) spielt die Anzahl der Punkte im Zentralregister Flensburg keine entscheidende Rolle mehr und es kommt zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Entziehung geht mit grundsätzlichen Eignungsbedenken der Fahrerlaubnisbehörde einher und kann nur durch ein positives Gutachten im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aufgehoben werden.

Punkte- & Bußgeldkatalog I Wofür gibt es Punkte? Was kosten Verkehrsverstöße? I MPU Beratung Kober & Kollegen I Altenstadt - Berlin - Frankfurt - Wiesbaden

Aufschluss über die Kosten einzelner Verkehrsverstöße gibt das Kraftfahrt Bundesamtes Flensburg. Nachstehend finden Sie ausgesuchte Beispiele aus dem Bußgeldkatalog der Bundesbehörde.


Bei Verkehrsverstößen wird unterschieden zwischen:

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Groben Ordnungswidrigkeiten
  • Einfachen Straftaten und
  • Straftaten, die zur Entziehung der FE führen

Ereignis Delikt Kosten Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ab 100 € 1
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot ab 240 € 2
Straftat 2
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3
Abstandsregel Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 100km/h, wobei der Tachostand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho« betrug 75 € 1
weniger als 4/10 100 € 1
weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 320 € 2 3 Monate
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als der »halbe Tacho« 100 € 1
weniger als 4/10 180 € 1
weniger als 3/10 240 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 320 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 400 € 2 3 Monate
Alkohol Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim 1. Mal 500 € 2 1 Monat
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim 2.Mal 1000 € 2 3 Monate
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim 3. Mal 1500 € 3 3 Monate
Verkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
BTM Verstoß wegen BTM-Missbrauch im Stv beim 1. Mal 500 € 2 1 Monat
Verstoß wegen BTM-Missbrauch im Stv beim 2. Mal 1000 € 2 3 Monate
Verstoß wegen BTM-Missbrauch im Stv beim 3. Mal 1500 € 3 3 Monate
Gefährdung des Stvs wegen Fahrens unter BTM-Einfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Ereignis Verstoß Kosten Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis
Geschwindigkeit (Innerorts) bis 10 km/h 30 € 0
11 - 15 km/h 50 € 0
16 - 20 km/h 70 € 0
21 - 25 km/h 115 € 1 1 Monat
26 - 30 km/h 180 € 1 1 Monat
31 - 40 km/h 260 € 2 2 Monate
41 - 50 km/h 400 € 2 2 Monate
51 - 60 km/h 560 € 2 2 Monate
61 - 70 km/h 700 € 2 2 Monate
über 70 km/h 800 € 2 2 Monate
Geschwindigkeit (Außerorts) bis 10 km/h 20 € 0
11 bis 15 km/h 40 € 0
16 bis 20 km/h 60 € 0
21 bis 25 km/h 100 € 1
26 bis 30 km/h 150 € 1 1 Monat
31 bis 40 km/h 200 € 1 1 Monat
41 - 50 km/h 320 € 2 2 Monate
51 - 60 km/h 480 € 2 2 Monate
61 - 70 km/h 600 € 2 2 Monate
Verkehr Unterlassene Hilfeleistung 3 Straftat nach StGB
Fahrlässige Tötung 3 Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung 3
Überholen trotz Verbot 70 € 1 1 Monat
Außerorts rechts überholt 100 € 1
Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 € 1
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 150 € 1
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung 250 EUR 2 1 Monat
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung 300 € 2 1 Monat
Ereignis Delikt Kosten Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis
Vorfahrt Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung (soweit nicht Straftat) 100 € 1
Rotlicht missachtet 90 €
mit Gefährdung 200 € 2 1
mit Sachbeschädigung 240 € 2 1
Rotlicht missachtet länger als 1 Sekunde 200 € 2 1
mit Gefährdung 320 € 2 1
mit Sachbeschädigung 360 € 2 1
Parken Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 60 € 1
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 65 €
Besondere Verkehrslagen Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet 200 € 2
... mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen - Kraftfahrzeuge Beim Führen eines Fahrzeugs rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90 € 1
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen 200 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat
Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen - Radfahrer Als Radfahrer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 60 € 1
... mit Gefährdung 100 € 1
... mit Sachbeschädigung 120 € 1
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen 100 € 1
... mit Gefährdung 160 € 1
... mit Sachbeschädigung 180 € 1
Blaues Blinklicht Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen 240 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat

Kraftfahrtbundesamt Flensburg / Stand 2024/04        https://www.kba.de


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